Kommentar zu den Yoṣrot für Shabbat Ḥanukka und Shabbat Sheqlim
(Spiegelblatt recto-verso)
אומן בשמעו כי תשא את ראש(Davidson I, 86:1855)אלה אזכרה את אשר נעשה(Davidson I, 195:4267)
(Vorsatz recto-verso)
אין צור חלף תבנית כל גולף(Davidson I, 145:3079)אל מתנשא לכל ראש בחר באום דלת ראש(Davidson I, 178:3853)Einzelne Auslegungen werden mitפתר'(=פתרון) eingeleitet.
Datierung: noch keine Information Schrift: Aschkenasische Semikursive Literatur: noch keine Information
Ein angeblich aus Cod. 162 bei der Restaurierung abgelöstes Doppelblatt.
Unvollständig erhaltenes Doppelblatt (ein Blatt der Blattbreite nach beschnitten, Textverlust). Blatthöhe 250, Breite beider Blätter zusammen 340. Schriftspiegel 210x150, 2 Spalten (Innenspalte ca. 65, Außenspalte ca. 70), Interkolumnium ca. 15, 28 Zeilen Zeilenhöhe ca. 8 mm. Von der Außenspalte des beschnittenen Blattes ca. 20 mm erhalten. Tintenlinierung: Spalten von einfachen Horizontal- und Vertikallinien gerahmt; die Vertikallinien an der zum Blattrand gelegenen Seite der Außenspalten offensichtlich verdreifacht. Einstichlöcher für die Linierung am Rand des vollständig erhaltenen Blattes sichtbar.
Das Doppelblatt als Spiegel- und Vorsatzblatt verwendet, zu diesem Zweck das vollständig erhaltene Blatt etwa 10 mm vom Innenrand der inneren Spalte entfernt neuerlich gefalzt und gestürzt eingebunden. Klebespuren auf einer Seite des unvollständigen Blattes (daher ursprünglich als Spiegelblatt eingeklebt).
Das Fragment weist in dem als Spiegelblatt verwendeten Teil fünf von Deckelbeschlägen herrührende Löcher auf. Diese Löcher können jedoch auf Grund der Blattdimension nicht von eventuellen Beschlägen eines früheren Einbandes des Cod. 162 herrühren (vgl. auch das Fehlen von Löchern auf dem zweiten aus diesem Codex abgelösten HD-Spiegel-Fragment; zur Datierung des nunmehrigen Einbandes vgl. unten). Zudem finden sich auf dem Fragment Federproben in Textualis des 14. Jh. und ein Kleinmariazeller Besitzvermerk vom Ende des 14. Jh.: Iste liber est monasterii celle sancte Marie. Daraus ist zu schließen, daß das Fragment schon am Ende des 14. Jh. in eine Handschrift des Stiftes Kleinmariazell eingebunden war; die Frage, in welche, muß offen bleiben.